Die Dr. Friedrich Jungheinrich-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Ein rechtlicher Anspruch auf Leistungen aus der Stiftung steht niemandem zu. Auch durch regelmäßige und wiederholte Leistungen kann kein Rechtsanspruch gegen die Stiftung erworben werden.